Während Ärztinnen und Ärzte des Krankenhauses Tabea in Hamburg-Blankenese für einen arztspezifischen Tarifvertrag streikten, hatte das Krankenhaus versucht, die Ausfälle am Streiktag durch den Einsatz von Zeitarbeitskräften zu kompensieren. Hiergegen ist der Marburger Bund mit einem gerichtlichen Eilverfahren vorgegangen. Das Arbeitsgericht Hamburg entschied, dass der Einsatz von Zeitarbeitnehmern in einem bestreikten Betrieb für Tätigkeiten, die sonst von Streikenden erledigt würden, gegen das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz verstößt. Danach besteht zum Schutz vor einer missbräuchlichen Einwirkung auf Arbeitskämpfe in einem solchen Fall ein Einsatzverbot.
Quelle: Marburger Bund