Zu der am 1. April 2024 auslaufenden Ausnahmeregelung, wonach unter Einhaltung strenger Auflagen ausschließlich in der Fleischverarbeitung Zeitarbeit zum Abfangen saisonaler Produktionsspitzen genutzt werden konnte, erklärt der Gesamtverband der Personaldienstleister: Dass die Ausnahmeregelung für die Zeitarbeit nicht verlängert und entfristet wird, ist inakzeptabel. Immerhin empfiehlt der Abschlussbericht der Evaluation nach § 8 des Gesetzes zur Sicherung von Arbeitnehmerrechten in der Fleischwirtschaft (GSA Fleisch), den das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) vorgelegt hat, genau diese Maßnahme. Trotzdem hat Bundesarbeitsminister Hubertus Heil diese Ausnahmeregelung nicht verlängert, geschweige denn entfristet, obwohl der Evaluationsbericht gute Argumente dafür aufführt.