Der Gleichstellungsgrundsatz (Equal Pay) besagt, dass Zeitarbeitnehmer nicht weniger verdienen dürfen als vergleichbare Stammbeschäftigte. Andersrum ist dies allerdings nicht so. Demzufolge können sich Stammbeschäftigte nicht auf auf das Recht von Equal Pay berufen, wenn ein Zeitarbeitnehmer mehr verdient als sie.
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