Die Evaluation des Gesetzes zur Sicherung von Arbeitnehmerrechten in der Fleischwirtschaft (GSA Fleisch) hat wichtige Erkenntnisse über die Wirksamkeit einzelner Maßnahmen des Gesetzes aufgezeigt, insbesondere zu der Ausnahme vom Verbot der Arbeitnehmerüberlassung in der Fleischverarbeitung. Angesichts dieser Ergebnisse empfiehlt die Evaluation, die Ausnahme zur Leiharbeit in der Fleischverarbeitung unbefristet fortzuführen, da keine Anpassungen erforderlich sind, wie die empirischen Resultate belegen. Es wird vorgeschlagen, die bestehenden Regelungen zur Quote, Einsatzdauer und Tarifverträgen beizubehalten.