Laut OLG Hamburg müssen Arbeitgeber-Bewertungs-Plattformen wie Kununu bei schlechten Bewertungen auf Verlangen des betroffenene Arbeitgebers den Klarnamen des Bewerters herausgeben, um die Echtheit der Bewettung nachzuweisen. Alternativ kann die Bewertung auch gelöscht werden.
Quelle: LTO