Seit dem 18.12.2023 können Eltern die Bescheinigung des Arztes, dass sie ein erkrankes Kind pflegen müssen, auch telefonisch ohne Besuch in der Praxis erhalten. Die Anpassung wurde auf eine Bitte des Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach vorgenommen, die Regelung der telefonischen Krankschreibung auch auf Eltern kranker Kinder auszuweiten.
Quelle: mdr / dpa