Telefonische Krankschreibung zur Entlastung von Praxen und Versicherten wieder möglich

Für eine Krankschreibung müssen Patientinnen und Patienten ab dem 07.12.2023 nicht mehr zwingend in die Arztpraxis kommen. Die Ärztin oder der Arzt kann nach telefonischer Anamnese die Erstbescheinigung über eine Arbeitsunfähigkeit für bis zu 5 Kalendertage ausstellen. Die Details für eine telefonische Krankschreibung beschloss der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) heute in seiner öffentlichen Sitzung.

Quelle: G-BA – Gemeinsamer Bundesausschuss