Paketbranche: Verbot von Subunternehmen könne wirksam sein gegen Missstände und wäre rechtlich zulässig, zeigt neues Gutachten

Die gewerkschaftsnahe Hans-Böckler-Stiftung berichtet, dass Arbeitsbedingungen in der Paketzustellung  zum Teil extrem schlecht seien. Werkverträge an Subunternehmen und Leiharbeit zu verbieten, könne dagegen helfen – und wäre rechtlich möglich. Das zeige ein neues Gutachten von Rechtswissenschaftler*innen für das Hugo-Sinzheimer-Institut (HSI) der Hans-Böckler-Stiftung.

Quelle: Hans-Böckler-Stiftung