Am Donnerstag wurde die vom Ausschuss für Arbeit und Soziales geänderte Fassung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung „zur Regelung der Entsendung von Kraftfahrern und Kraftfahrerinnen im Straßenverkehrssektor und zur grenzüberschreitenden Durchsetzung des Entsenderechts“ vom Bundestag angenommen. Anders als im ursprünglichen Regierungsentwurf soll für innerhalb eines Unternehmens entsandte Kraftfahrer, nicht nur die EU-Verkehrsrichtlinie, sondern das allgemeine Entsenderecht gelten. Ziel sei es, die Arbeitsbedingungen im Transportgewerbe zu verbessern und für einen fairen Wettbewerb zu sorgen.
Quelle: DVZ