Keine Anwaltszulassung für ausgeliehene Projektjuristen

Juristinnen und Juristen können weder als Rechtsanwältinnen und –anwälte noch als Syndizi zugelassen werden, wenn sie über eine Leiharbeitsfirma an Kanzleien ausgeliehen werden und dort im Außenverhältnis gegenüber Mandanten auftreten sollen. Dies hat der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Grundsatzurteil entschieden. Eine solche Konstellation berge die Gefahr von Interessenkollisionen und sei mit der anwaltlichen Unabhängigkeit nicht vereinbar.

Quelle:  Bundesrechtsanwaltskammer