Es ist schwierig, ein Verbot von Leiharbeit in Krankenhäusern zu implementieren. Das ist die Aussage eines Gutachtens des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags. Ein solches Verbot würde einen massiven Eingriff in die verfassungsmäßig garantierte freie Berufsausübung bedeuten. Die Schlechterstellung der Stammbelegschaft oder höhere Kosten seien keine hinreichende Begründung für ein Verbot.
Quelle: Ärzteblatt