Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass die Praxis, wonach Zeitarbeitnehmer laut Tarifvertrag geringer entlohnt werden können als festangestellte Mitarbeiter, nicht gegen das EU-Recht verstößt. Eine befristet beschäftigte Zeitarbeitnehmerin aus Bayern, die vor Gericht durch mehrer Instanzen für Equal Pay gekämpft hatte, hat damit vor den obersten Arbeitsrichtern verloren. Das Urteil des Fünften Senats in Erfurt bedeutet, dass die Tarifverträge in der Zeitarbeitsbranche weiterhin Bestand haben.
Quelle: Süddeutsche Zeitung