Das Bundesarbeitsgericht in Erfurt hat in seiner heutigen Sitzung entschieden, dass die geltenden Tarifverträge in der Zeitarbeit nicht dem EU-Recht widersprechen. Die dort getroffen tarifvertraglichen Regelungen zur Abweichung vom Gleichstellungsgrundsatz seien wirksam.
Quelle: Welt / dpa
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