Das Bundesarbeitsgericht in Erfurt hat in seiner heutigen Sitzung entschieden, dass die geltenden Tarifverträge in der Zeitarbeit nicht dem EU-Recht widersprechen. Die dort getroffen tarifvertraglichen Regelungen zur Abweichung vom Gleichstellungsgrundsatz seien wirksam.
Quelle: Welt / dpa