Bundesarbeitsgericht bestätigt Tarifpraxis in der Zeitarbeit

Das Bundesarbeitsgericht in Erfurt hat in seiner heutigen Sitzung entschieden, dass die geltenden Tarifverträge in der Zeitarbeit nicht dem EU-Recht widersprechen. Die dort getroffen tarifvertraglichen Regelungen zur Abweichung vom  Gleichstellungsgrundsatz seien wirksam.

Quelle: Welt / dpa