Vertragsverletzungsverfahren: Deutschland muss bei Regeln für Saisonarbeitskräfte und Terrorismusbekämpfung nachbessern

In ihren Entscheidungen zu Vertragsverletzungsverfahren im Monat April hat die Europäische Kommission Deutschland aufgefordert, seinen Verpflichtungen gegenüber Saisonarbeitskräften aus Drittstaaten und zur Terrorismusbekämpfung nachzukommen. In Bezug auf die Richtlinie über Saisonarbeitskräfte hat die Kommission die erste Stufe des Vertragsverletzungsverfahrens gegen Deutschland eingeleitet. Das bereits laufende Verfahren gegen Deutschland wegen der mangelhaften Umsetzung der Richtlinie zur Terrorismusbekämpfung wurde verschärft.

Quelle: Europäische Kommission