Fachkräftegewinnung aus Drittstaaten mit Hilfe der Zeitarbeit: §40 Aufenthaltsgesetz jetzt streichen!

Zum heutigen Kabinettsbeschluss zur Fachkräfteeinwanderung aus Drittstaaten erklärt Florian Swyter, Hauptgeschäftsführer des Bundesarbeitgeberverbandes der Personaldienstleister e. V. (BAP)

„Die von der Bundesregierung beschlossenen Erleichterungen für die Fachkräfteeinwanderung aus Drittstaaten sind angesichts des eklatanten Mangels an Fachpersonal ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung, reichen aber nicht aus. Im Beschluss fehlen die Experten mit internationaler Recruiting- und Integrationserfahrung: Die Personaldienstleister. Das gilt besonders für multinational agierende Personaldienstleistungsunternehmen, die direkten Zugang zu ausländischen Fachkräften haben. Mit dieser Expertise könnten insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen bei der Fachkräftegewinnung aus dem Ausland im Wege der Arbeitnehmerüberlassung unterstützt werden. Das derzeitige Aufenthaltsgesetz verbietet jedoch die Rekrutierung mit nachhaltiger Beschäftigungsperspektive in der Zeitarbeit. Noch ist es nicht zu spät, das gesetzliche Verbot jetzt im parlamentarischen Verfahren zu streichen.“

Quelle: BAP - Bundesarbeitgeber­verband der Personal­dienstleister e.V. (BAP)