Gesundheitsministerium: Überarbeiteter Gesetzentwurf schränkt Zeitarbeit in der Pflege ein

Aus einem überarbeiteten Gesetz­entwurf für die Pflegereform geht hervor, das das Bundes­gesundheits­ministerium zunehmende Zeitarbeit in der Pflege eindämmen will. Das Gesetz sieht u.a. vor, dass  Pflege­einrichtungen die Mehrkosten für den Einsatz von Zeitarbeitnehmern nicht an die Pflegekassen weiterreichen dürfen. Das gelte auch für eventuelle Vermittlungsgebühren.

Quelle: RND – Redaktionsnetzwerk Deutschland (Autor: Tim Szent-Ivanyi)