Aus einem überarbeiteten Gesetzentwurf für die Pflegereform geht hervor, das das Bundesgesundheitsministerium zunehmende Zeitarbeit in der Pflege eindämmen will. Das Gesetz sieht u.a. vor, dass Pflegeeinrichtungen die Mehrkosten für den Einsatz von Zeitarbeitnehmern nicht an die Pflegekassen weiterreichen dürfen. Das gelte auch für eventuelle Vermittlungsgebühren.
Quelle: RND – Redaktionsnetzwerk Deutschland (Autor: Tim Szent-Ivanyi)