EuGH-Gesamtschutz-Urteil: Ohrfeige für Gewerkschaften?

Laut Urteil des EuGH aus Dezember 2022 dürfen die Löhne von Zeitarbeitnehmern per Tarifvertrag geringer definiert sein als die der Stammbelegschaft, jedoch müsse ein angemessener Ausgleich geleistet werden, um den Gesamtschutz der Zeitarbeitnehmer zu wahren. Dieser Ausgleich soll in den Tarifverträgen zwischen DGB und dem Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister (BAP) nicht vorgesehen sein. Arbeitsrechtsexperte und Initiator der Gesamtschutzklage Wolfgang Däubler sagt hierzu: "Ich bin gespannt, was die Gewerkschaften jetzt machen."

Quelle: Kontext Wochenzeitung (Autorin: Gesa von Leesen)