Die Pandemie mit Kurzarbeit, Homeoffice, Test-, Masken- und Isolationspflichten hat im Bereich des Arbeitsrecht zu vielen Änderungen geführt. Und obwohl sich das Bundesarbeitsgericht immer wieder mit Fällen aus diesen Themenbereichen beschäftigen musste, sind die erwarteten Massen an Klagen ausgeblieben. „Es hat keine größeren Klagewellen gegeben“, sagte die Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts, Inken Gallner, der Deutschen Presse-Agentur in Erfurt. „Offenbar haben Arbeitnehmer und Arbeitgeber sehr gut in der Corona-Pandemie reagiert und praktikable Lösungen in dieser Extremsituation gefunden.“