Nachhaltigkeit der Beschäftigung in der Zeitarbeit oftmals auf gleichem Niveau

Auch nach der Reform des Einwanderungsrechts ist es Zeitarbeitsunternehmen weiterhin nicht gestattet, Personal aus Drittstaaten in Deutschland einzusetzen. Dabei zeigt eine Auswertung der Bundesagentur für Arbeit, dass die Beschäftigungen in der Zeitarbeitsbranche oftmals dieselbe Nachhaltigkeit aufweisen.

Quelle: Handelsblatt (Autor: Frank Specht)