Tarifverträge, die für Leiharbeitnehmer ein geringeres Gehalt vorsehen als für Stammbeschäftigte Kollegen, müssen dafür andere Vorteile bei den Arbeitsbedingungen haben. Zudem sollte es gemäß dem EuGH möglich sein müssen, dass solche Tarifverträge gerichtlich überprüft werden können.
Quelle: Täglicher Anzeiger
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