Kurzarbeitergeld: Verlängerung der vereinfachten Regeln bis Ende Juni – auch für die Zeitarbeitnehmer
Aufgrund der anhaltenden Energiekrise sollen laut eines Entwurfs des Bundesministeriums die vereinfachten Zugangsregeln zum Kurzarbeitergeld bis Ende Juni 2023 verlängert werden. Dies solle auch für Zeitarbeitnehmer gelten. „Mit dieser Verordnung werden bis zum Ablauf des 30. Juni 2023 die Zugangserleichterungen für die Zahlung von Kurzarbeitergeld und die Öffnung des Kurzarbeitergeldbezugs für Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer verlängert“ heißt es in dem Entwurf.