Kurzarbeitergeld auch für die Zeitarbeitsbranche

„Mit der Verordnung über die Öffnung des Kurzarbeitergeldbezugs für Zeitarbeitskräfte hat die Politik endlich einen Schritt gemacht, der den Zeitarbeitsunternehmen eine größere Sicherheit für die Zeit wirtschaftlicher Unwägbarkeiten und konjunktureller Einbrüche gewährleistet. Damit ist die Basis dafür geschaffen, dass auch Zeitarbeitsunternehmen zumindest bis Ende dieses Jahres bei schwierigen Auftragslagen flexibel reagieren und ihren Mitarbeitern einen sichereren Arbeitsplatz bieten können“, reagierte der stellvertretende iGZ-Hauptgeschäftsführer Dr. Martin Dreyer, auf das Inkrafttreten der Öffnung von Kurzarbeit am 30. September 2022.

Quelle: iGZ – Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e.V.