BAG bestätigt Pflicht zur Arbeitszeiterfassung

Während Fachleute aus Bundesregierung und Wirtschaft noch debattieren, ob sich aus den Vorgaben des EuGH zur Einführung einer objektiven, verlässlichen und zugänglichen Arbeitszeiterfassung auch eine Pflicht zur Arbeitszeiterfassung ableiten lasse, hat das Bundesarbeitsgericht mit seinem Grundsatzurteil bereits vorgezogene Fakten geschaffen. Das Urteil sieht das systematische Erfassung von Arbeitszeiten als verpflichtend für Arbeitgeber an.

Quelle: Zeit online / dpa