24-Stunden-Pflege muss entsprechend bezahlt werden
Das Landesarbeitsgericht Berlin Brandenburg hat aufgrund einer Klage einer bulgarischen Pflegerin entschieden, dass der Arbeitgeber ihr 38.709 Euro brutto zahlen muss. Die Bulgarin wurde auf Vermittlung einer Agentur von ihrem in Bulgarien ansässigen Arbeitgeber nach Deutschland geschickt worden, um sich einer 90 Jahre alte Dame zu kümmern. Gem. Arbeitsvertrag ist eine Arbeitszeit von 30 Wochenstunden veranschlagt gewesen, musste jedoch in der Wohnung der Pflegebedürftigen mitwohnen und übernachten. Es fielen so deutlich mehr Arbeitsstunden an.