BAG-Urteil: Corona-Prämien nicht pfändbar

Zahlen Arbeitgeber ihren Mitarbeitern Prä­mi­en zum Ausgleich für Be­las­tun­gen durch die Co­ro­na-Pan­de­mie und melden Insolvenz an, kön­nen diese Prämien nicht ge­pfän­det wer­den, sofern Sie freiwillig gewährt wurden und im üblichen Rahmen bleiben. Laut des Urteils handelt es sich bei solchen Prämiem um eine vor Gläubigern besonders geschütze Erschwerniszulage.

Quelle: Beck (Autor: Prof. Dr. Joachim Jahn)