Zäsur in der deutschen Leiharbeit?

Die kürzlich veröffentlichten Schlussanträge vom Generalanwalt des EuGH Anthony Collins haben in der Branche für großes Aufsehen gesorgt. Der Gastautor und Arbeitsrechtler Dr. Christian Häußer geht in seinem Beitrag der Frage nach, welche Folgen die deutsche und europäische Zeitarbeitsbranche erwartet, sollte das EuGH in seinem erwarteten Urteil den Auffassungen des Generalanwalts folgen. Dürfen dann deutsche Tarifverträge bei der Entlohnung weiterhin zwischen Stammbelegschaft und Zeitarbeitnehmerinnen und -arbeitnehmern unterscheiden?

Quelle: Handelsblatt (Autor: Dr. Christian Häußer)