Ein­rich­tungs­be­zo­gene Impfpf­licht verstößt nicht gegen die Verfassung

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat mit Beschl. v. 27.04.2022 entschieden, dass die Nachweispflicht einer Impfung gegen das Coronavirus für Personal in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen verfassungskonform ist. In der Pressemitteilung heißt es dazu, der Eingriff in die körperliche Unversehrtheit und Berufsfreiheit zum Schutz von vulnerablen Menschen vor einer Infektion sei gerechtfertigt.

Quelle: LTO – Legal Tribune Online