In letzter Zeit schreiben die Bußgeldstellen der Bundesagentur für Arbeit in Kiel, Düsseldorf und Nürnberg Zeitarbeitsunternehmen an und teilen mit, dass ein Ermittlungsverfahren wegen angeblicher Auskunftsverweigerung im Rahmen der Betriebsprüfung der Bundesagentur eingeleitet wird. Anlass dieser Verfahren sind nach dem Inhalt der Anhörungsschreiben Unterlagen, die den Prüfern im Rahmen der Betriebsprüfung nicht ausgehändigt wurden.
Quelle: anwalt.de (Autor: Jan Schubel)
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