Zeitarbeit: Auch bei Dauereinsatz kein Festanstellungs-Anspruch

Aus dem Urteil des EuGH vom 17. März 2022 geht hervor, dass Zeitarbeitnehmer kein Recht auf eine Festanstellung haben, auch wenn sie schon mehrere Jahre im Betrieb tätig sind. Auslöser des Urteils ist ein Arbeitnehmer, der aufgrund von 5 Jahren Tätigkeit eine Festanstellung forderte.

Quelle: Handelsblatt