Viele entscheidende Fragen bleiben offen nach EuGH-Urteil zur Arbeitnehmerüberlassung
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in seinem Urteil vom 17. März 2022 weitere Auslegungshinweise zur Beurteilung des Merkmals "Wann eine Überlassung noch als vorübergehend gilt" gegeben, ohne jedoch Klarheit zu schaffen.