Mindestlohngesetz: Arbeitgeber erwarten Änderungen – verzichten aber zunächst auf eine Klage

Das von der Bundesregierung geplante Gesetz zur Erhöhung des Mindestlohns auf 12 Euro ab dem 1. Oktober diesen Jahres, soll am Mittwoch im Bundeskabinett entschieden werden. Das Vorhaben wird von Arbeitgeberverbänden schon länger kritisiert. Nun kommt der Völkerrechtler Frank Schorkopf in seinem von der BDA in Auftrag gegebenes Gutachten zu dem Schluss, dass der Gesetzentwurf aus mehreren Gründen verfassungsrechtlich bedenklich sei. Die Arbeitgeber verzichten jedoch zunächst auf eine Klage und hoffen auf die „Lern- und Einsichtsfähigkeit“ des Gesetzgebers.

Quelle: Handelsblatt (Autor: Frank Specht)