Waiblinger Geschäftsführer wegen Betrugs beim Kurzarbeitergeld

Der Geschäftsführer einer Waiblinger Zeitarbeitsfirma wurde am Montag vom Landgericht Stuttgart zu einer Haftstrafe von mehr als viereinhalb Jahren verurteilt. Dem Unternehmer konnte nachgewiesen werden, dass er in der Zeit von März bis Juli 2020 bzu Unrecht Kurzarbeitergeld in Höhe von 1,66 Millionen Euro bezogen hat. Zu der Liste der Vorwürfe zählten zudem Betrug, Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen, Steuerhinterziehung, Urkundenfälschung und Beihilfe zum illegalen Aufenthalt.

Quelle: SWR.de (Sandra Kolnik)