BAG: Fahrrad und Smartphone sind er­for­der­li­che Ar­beits­mit­tel für Fahrradkuriere

Laut eines Urteils des BAG vom 10.11.2021 müssen Arbeitgeber ihren Fahrradkurieren ein verkehrstauglich Fahrrad und ein Smartphone zur Verfügung stellen oder entsprechend einen angemessenen Ausgleich zahlen. Der Weg diese erforderlichen Arbeitsmittel über die AGB auszuschließen ist somit nicht mehr gangbar.

Quelle: Beck aktuell (Autor: Prof. Dr. Joachim Jahn)