BMAS: Verlängerung der Kurzarbeitergeldverordnung

Der Zugang von Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmern zum Kurzarbeitergeld bleibt bis zum 31. Dezember 2021 auch dann eröffnet, wenn der Verleihbetrieb nach dem 30. September 2021 Kurzarbeit eingeführt hat.

Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales