Mehr Online-Verfahren und Videoverhandlungen in der Arbeitsgerichtsbarkeit

In der Präsidentenkonferenz haben sich die Bun­des­ar­beits­ge­richts-Prä­si­den­tin und die Prä­si­den­tin­nen und Prä­si­den­ten der Lan­des­ar­beits­ge­rich­te sich für mehr On­line-Ver­fah­ren und Vi­deo­ver­hand­lun­ge ausgesprochen. In diesem Zusammenhang begrüßen sie  besonders das geplante elek­tro­ni­sche Bür­ger- und Or­ga­ni­sa­tio­nen­post­fach (eBO) und fordern Gewerkschaften und Arbeigeberverbände auf, das eBO schon frühzeitig aktiv zu verwenden. Offiziell müsse diese das neue Postfach erst ab 2024 und dann zunächst auch nur passiv nutzen.

Quelle: beck aktuell