Am Donnerstag hat der bulgarische Generalanwalt Evgeni Tanchev seine Schlussanträge am EuGH vorgetragen. Um Missbrauch der Zeitarbeit zu verhindern, müsse es für eine mehrfache Vermittlung von Zeitarbeitnehmern an dasselbe Unternehmen eine „objektive Erklärung“ geben. Hierbei müsse auch berücksichtigt werden, ob der so besetzte Arbeitsplatz im Unternehmen dauerhaft vorhanden sei. Der Generalanwalt betonte aber auch, dass selbst wenn ein missbräuchlicher Einsatz nachgewiesen würde, betroffene Zeitarbeitnehmer keinen Anspruch auf ein unbefristetes Arbeitsverhältnis mit dem entleihenden Unternehmen hätten.
Quelle: Frankfurter Allgemeine Zeitung