Koalition einigt sich auf Impfabfrage durch Arbeitgeber
Arbeitgeber aus manchen Bereichen – wie zum Beispiel Pflegeheime oder Schulen – dürfen nun den Impfstatus ihrer Mitarbeiter abfragen. Dies wurde nun in die Neufassung des Infektionsschutzgesetzes aufgenommen. Die Mitarbeiter dürfen jedoch nicht zu einer Impfung aufgefordert werden.