Ein Arbeitnehmer muss zum regulären Arbeitsplatz zurückkehren, wenn der Arbeitgeber dies aus betrieblichen Gründen für erforderlich hält. Das Landesarbeitsgericht (LAG) München hat dazu ein Urteil (Aktenzeichen: 3SaGa 13/21) veröffentlicht. Dieses ist rechtskräftig.
Quelle: Spiegel (Autor: mamk/JurAgentur)