Arbeitgeber darf unter bestimmten Voraussetzungen den Arbeitnehmer zurück ins Büro beordern

Ein Arbeitnehmer muss zum regulären Arbeitsplatz zurückkehren, wenn der Arbeitgeber dies aus betrieblichen Gründen für erforderlich hält. Das Landesarbeitsgericht (LAG) München hat dazu ein Urteil (Aktenzeichen: 3SaGa 13/21) veröffentlicht. Dieses ist rechtskräftig.

Quelle: Spiegel (Autor: mamk/JurAgentur)