Bei leichten Atemwegserkrankungen können sich Versicherte auch weiterhin telefonisch krankschreiben lassen. Die dafür notwendige Sonderregelung zur Feststellung der Arbeitsunfähigkeit hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) heute um 3 Monate verlängert. Sie gilt nun bis zum 30. September 2021.
Quelle: Gemeinsamer Bundesausschuss