Corona-Pandemie: G-BA verlängert erneut Sonderregelung zur telefonischen Krankschreibung und telefonischen ASV-Beratung

Bei leichten Atemwegserkrankungen können sich Versicherte auch weiterhin telefonisch krankschreiben lassen. Die dafür notwendige Sonderregelung zur Feststellung der Arbeitsunfähigkeit hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) heute um 3 Monate verlängert. Sie gilt nun bis zum 30. September 2021.

Quelle: Gemeinsamer Bundesausschuss