Kündigungsfristen für Zeitarbeitnehmer in Österreich angehoben

Künftig soll für österreichische Zeitarbeitnehmer eine Kündigungsfrist von drei anstelle von zwei Wochen gelten. Zeitarbeitnehmern, die länger als ein Jahr in einem Betrieb tätig sind, soll eine Kündigungsfrist von vier Wochen zustehen.
Zudem haben sich die Sozialpartner darauf geeinigt, dass Zeitarbeitnehmer bereits ab dem ersten Arbeitstag den Referenzlohn erhalten.

Quelle: Wiener Zeitung