EuGH-Urteil: Rechte von ausländischen Zeitarbeitnehmern gestärkt

In seinem Urteil hat das EuGH Zeitarbeitsunternehmen in Bezug auf die Überlassung von Zeitarbeitskräften in andere EU-Länder Grenzen gesetzt. So müssen unter bestimmten Voraussetzungen die Sozialstandards des Einsatzlandes für die überlassenen Arbeitskräfte angewendet werden und nicht mehr die des Firmensitzlandes. Durch das Urteil werden gleichzeitig auch die Sozialrechte von nach Deutschland überlassenen Zeitarbeitskräften gestärkt.

Quelle: MDR / dpa