Neuer Mindestlohn in der Fleischwirtschaft

Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten und die Arbeitgeber der deutschen Fleischwirtschaft haben sich auf einen flächendeckenden Tarifvertrag geeinigt. Die dort definierte neue Lohnuntergrenze liegt bei 10,80 Euro und soll schrittweise Anfang 2022 zunächst auf 11,00 Euro und bis zum zum 1. Dezember 2023 auf 12,30 Euro angehoben werden.

Quelle: Frankfurter Allgemeine Zeitung / dpa