Nicht für Wursthersteller: Gericht kappt Fleischgesetz

Das neue Arbeitsschutzgesetz für die Fleischbranche erfasst auch die Fleischverarbeitung, gilt aber trotzdem nicht automatisch für Wursthersteller. Das Finanzgericht Hamburg hat in einem von einem norddeutschen Wursthersteller beantragtes Eilverfahren beschlossen das dieser „kein Betrieb der Fleischwirtschaft sei und somit nicht dem Fremdpersonalverbot“ unterliege. Der Wursthersteller darf also weiterhin Zeitarbeitnehmer einsetzen. Das FInanzgericht Hamburg begründet den Beschluss u.a. damit, dass  die meisten bei diesem Wursthersteller anfallenden Tätigkeiten keine direkte Arbeiten mit dem Fleischprodukt beinhalten.

Quelle: Frankfurter Allgemeine Zeitung