Zeitarbeitsbranche legt Verfassungsbeschwerde gegen Heils Kontrollgesetz ein

Vier Unternehmen aus der Zeitarbeitsbranche legten am vergangenen Mittwoch Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe gegen das Arbeitsschutzkontrollgesetz der Bundesregierung ein. Zu den Beschwerdeführern gehören TimePartner Personalmanagement GmbH, Simul Personalmanagement GmbH, DPK Deutsche Personalkonzepte GmbH und compact Food Services GmbH. Hintergrund der Beschwerde ist das im Arbeitschutzkontrollgesetz definierte Verbot des Einsatzes von Zeitarbeitnehmern in der Schlachtung und Zerlegung. Dies sei "unverhältnismäßig und damit auch verfassungswidrig“.

Quelle: Handelsblatt (Autor: Frank Specht)