Bundesverfassungsgericht soll über sektorales Zeitarbeitsverbot in der Fleischwirtschaft entscheiden

Arbeitgeberverbände BAP/iGZ unterstützen die Verfahren in Karlsruhe: Nach Inkrafttreten des Arbeitsschutzkontrollgesetzes, das auch ein sektorales Verbot bzw. weitgehende Restriktionen von Zeitarbeitseinsätzen in der Fleischwirtschaft vorsieht, haben betroffene Zeitarbeitsunternehmen mit ihrem Prozessbevollmächtigen Prof. Dr. Gregor Thüsing Verfassungsbeschwerden in Karlsruhe eingereicht. Die vier beschwerdeführenden Unternehmen TimePartner Personalmanagement GmbH, Simul Personalmanagement GmbH, DPK Deutsche Personalkonzepte GmbH und compact Food Services GmbH wollen damit die gerichtliche Notbremse ziehen.

Quelle: BAP – Bundesarbeitgeber­verband der Personal­dienstleister e.V.