Arbeitsschutzgesetz: Niedersachen verfehlt Quote bei Kontrollen von Schlachtbetrieben

Die im Arbeitschutzgesetz definierte Kontrollquote von 5 Prozent soll sicherstellen, dass das Verbot von Werkverträgen und Zeitarbeit in  der Fleischindustrie auch eingehalten wird. Aus einer Antwort von Sozialministerin Daniela Behrens (SPD) auf eine Anfrage der Grünen im Landtag geht hervor, dass die Kontrollquote im Land Niedersachsen 2019 bei 1% und 2020 bei nur 0,6 % lag. Die Grünen halten selbst die vorgeschriebene 5%-Quote für nicht engmaschig genug. Hier würde jeder Betrieb im Schnitt nur alle 20 Jahre kontrolliert. Zudem bestehe aktuell die Gefahr, dass nur die kleinen Betriebe kontrolliert würden, da dies weniger aufwendig sei.

Quelle: HAZ (Autor: Marco Seng)