Aussetzung der Insolvenzantragspflicht endet – Ist das der Startschuss für die große Pleitewelle?

Die Corona-Ausnahmeregelung hinsichtlich der Insolvenzantragspflicht endet am 30. April 2021. Ab Mai müssen Unternehmen bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung wieder rechtzeitig den Insolvenzantrag stellen. Insolvenzexperten gehen aber erstmal nicht von der oft befürchteten Pleitewelle aus. Die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht hätte in den letzten Monaten nur noch für einen begrenzten Kreis an Unternehmen gegolten. Zudem seien noch Hilfsprogramme aktiv und es bestünde weiterhin die Möglichkeit von Kurzarbeit.

Quelle: WirtschaftsWoche (Autor: Henryk Hielscher)