Homeoffice-Pflicht stiftet Verwirrung

Nach einer Änderung des Infektionsschutzgesetztes sind Arbeitnehmer verpflichtet das vorgeschriebene Angebot ihres Arbeitsgebers im Homeoffice zu arbeiten, auch anzunehmen, sofern keine Gründe dem entgegenstehen. Die Änderung hat sowohl auf Arbeitnehmer- als auch Arbeitgeberseite Verwirrung ausgelöst, da nicht genau klar wird, welche Gründe ausreichend sind, ob diese gegenüber dem Staat nachgewiesen werden müssen oder ob Arbeitgeber diese auf Stichhaltigkeit prüfen sollten. Dieser Artikel der F.A.Z. geht genauer auf den aktuellen Interpretationsstand ein.

Quelle: Frankfurter Allgemeine Zeitung (Autor: Dietrich Creutzburg)