Ausdehnung des Zeitraumes der sozialversicherungsfreien Beschäftigung für ausländische Erntehelfer

Das Bundeskabinett hat einer Regelung zugestimmt, die es ermöglicht, dass landwirtschaftliche Betriebe in der Zeit von März bis Ende Oktober 2021 ihre ausländischen Saisonarbeitskräfte 102 statt der bisher definierten 70 Tage sozialversicherungsfrei beschäftigen können. Der längere Beschäftigungszeitraum soll u.a. durch die damit einhergehenden reduzierten Personalwechsel und Reisen zur Eindämmung der Pandemie beitragen. Zudem soll durch die Unterstützung der Landwirtschaftsbetriebe die Versorgung der Bevölkerung mit heimischen Produkten sichergestellt werden.

Quelle: agrarheute (Autor: Norbert Lehmann)