Für Corona-Kurzarbeiter schrumpft der Jahresurlaub
Das Landesarbeitsgericht (LAG) Düsseldorf hat in einem Streitfall zu "Kurzarbeit null" in der Corona-Pandemie und Urlaubsansprüchen entschieden, das Kurzarbeit den Urlaubsanspruch von Mitarbeitenden mindert. Der Anspruch auf Erholungsurlaub setze eine tatsächlich erfolgte Tätigkeit voraus und sei nicht mit Arbeitsunfähigkeit vergleichbar.